Sehr geehrte Kunden,
unser Unternehmen ist gemäß des seit dem 01.03.2012 geltenden “Gesetz über das Aufspüren von
Gewinnen aus schweren Straftaten” (Geldwäschegesetz GwG) verpflichtet, die Identität des Kunden
festzustellen, sobald der Vertragspartner des Maklervertrages ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung
des Immobilienkaufvertrages äußert und die Kaufvertragsparteien hinreichend bestimmt sind.
Aus diesem Grund bitten wir um Ihr Verständnis,
wenn wir Sie nach Ihrem Namen und Ihrer Anschrift fragen.
Für die konkrete Vorbereitung eines Miet- oder Kaufvertrages benötigen wir schließlich bei Privatpersonen
eine Kopie des Personalausweises und bei Firmen/juristischen Personen eine Kopie des
Handelsregisterauszuges bzw. einer gleichgestellten Urkunde.
Informationen zum Geldwäschegesetz (GwG) gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG erhalten Sie hier.
Im Rahmen unserer Vermittlungs-Tätigkeit bringen wir unsere Kenntnisse im Bereich der Geldwäsche-
Prävention durch jährliche Auffrischungsschulungen regelmäßig auf einen aktuellen Stand.
Dies können wir durch ein Zertifikat nachweisen.
Gesetzliche Informationen