Erklärung von Fachbegriffen

Anker Es wird zwischen zwei Arten von Ankern unterschieden, dem Zuganker und dem Ringanker. Beide halten die Mauern eines Gebäudes zusammen und sorgen so für eine zugsichere Verbindung sowie Stabilisierung des Objekts. Unter einem Zuganker versteht man allgemein eine Metallkonstruktion, die der Stabilisierung eines Bauwerkes dient. Meist hält er zwei gegenüberliegende Wände zusammen. Ein Ringanker ist ein in sich geschlossenes Bauteil. Er kann sowohl eine in sich verzapfte Holzkonstruktion, aber auch eine Metallkonstruktion oder ein Stahlbetonelement (siehe auch Zuganker) sein. In der Regel wird der obere Abschluss der Außenwände als Ringanker ausgebildet. Mitunter wird dieser oder ein zusätzlicher zwischen zwei Geschossen eingebaut. Auflassung Eine Auflassung ist ein im heutigen Sprachgebrauch kaum noch verwendeter Begriff. Im Vertragsrecht versteht man darunter die endgültige Bestätigung über die Einigung eines Vertragsabschlußes. Auflassungsvormerkung Die Auflassungsvormerkung ist eine Niederschrift über die erfolgte Auflassung. Sie wird in der Regel im Grundbuch eingetragen und schützt somit den Käufer weitgehend vor betrügerischen Manipulationen. Freisitz Balkon und Loggia könnte man gemeinsam mit der Terrasse als Freisitz bezeichnen. Sie sind für den Aufenthalt im Freien gedacht. Eine Terrasse ist eine mit einem massiven Unterbau versehene Nutzungsebene. Diese kann auf bzw. unter der Erdgeschossebene oder auf dem Dach eines Gebäudes liegen. Auf der Erdgeschossebene dient sie auch als Übergang vom Wohnbereich zum Garten. Ein Balkon ragt teils oder auch ganz über die Fassade des Gebäudes hinaus. Er wird von einem Geländer bzw. einer Brüstung eingefasst. Eine Loggia ragt nicht über die Fassade des Gebäudes hinaus. Sie wird in der Regel von drei Wänden umschlossen und ist an einer Seite offen. Besenrein Besenrein bedeutet, dass der Mieter die Wohnung bei Auszug von groben Verschmutzungen befreien und ordentlich “durchkehren“ muss. Es kann jedoch auch ein besserer Zustand bei Übergabe gefordert sein. Denkmalschutz Der Denkmalschutz dient dem Schutz von kulturell wichtigen Objekten. Sein Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass diese dauerhaft erhalten und nicht beschädigt, beeinträchtigt, verfälscht oder zerstört werden. Um dies zu gewährleisten, gibt es entsprechende “Denkmalschutzauflagen”, die bei der Modernisierung bzw. dem Umbau beachtet werden müssen. Einliegerwohnung Als Einliegerwohnung wird eine separat zu vermietende Wohnung in einem Einfamilienhaus bezeichnet. Sie ist der Hauptwohnung untergeordnet, muss aber nicht zwangsläufig abgeschlossen sein. Energiepass Der Energiepass ist ein Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet. Dieser muß dem Käufer bzw. dem Mieter auf Verlangen vorgelegt werden. Erbbaurecht Das Erbbaurecht ist ein spezielles Recht im Grundstücksverkehr. In einem Erbbaurechtsvertrag gewährt ein Grundstückseigentümer dem Erbbauberechtigtem das Recht, auf seinem Grundstück über eine genau festgelegte Zeit (i.d.R. 25, 33, 50 oder 99 Jahre) ein Bauwerk zu errichten und zu unterhalten. Der Erbbauberechtigte zahlt einen Erbbauzins. Dieser wird gegebenenfalls an die Inflation angepasst. Insbesondere die Festlegung zur Verlängerung bzw. zur Beendigung des Erbbaurechts sowie zur Kündigung des Vertrages sind mitunter recht kompliziert und bedürfen sehr genauer fachlicher Prüfung. Das Erbbaurecht wird im Grundbuch eingetragen. Es kann vererbt oder veräußert werden. Erker Der Erker ist ein Wandanbau und erstreckt sich über ein oder mehrere Geschosse. Er wird von einer vorspringenden oder hinausragenden Balkenlage bzw. Konsole getragen. Es ist schmückendes Element und beliebte Erweiterung der Wohnfläche. Exposé Ein Exposé ist im Bereich Immobilien eine kurze Beschreibung eines Objekts. Gaube Eine Gaube bzw. Dachgaube ist ein Dachaufbau für geneigte Dächer und dient zur besseren Belichtung, Belüftung sowie zur Erhöhung des nutzbaren Raumes. Die bekanntesten Gauben sind die Schleppgaube und die Satteldachgaube. Sie bestehen aus senkrechten Seitenflächen und einer stehenden Fensteröffnung. Im Gegensatz zu diesen haben die in der Oberlausitz weit verbreiteten Formen wie das „Ochsenauge“ und der „Hecht“ keine senkrechten Seitenwände. Der obere Abschluss des Ochsenauges ist geschwungen ähnlich einer Sinuskurve. Der Hecht besteht aus einem rechteckigen Mittelteil und geschwungenen Seitenteilen wie beim Ochsenauge. Grundbuch Ein Grundbuch ist ein Register, das beim „Grundbuchamt“ des zuständigen Amtsgerichts geführt wird. Es dient als Dokumentation für die Rechtsverhältnisse wie Bestandsbeschreibungen, Eigentumsverhältnisse und etwaige Lasten bzw. Beschränkungen von Grundstücken. Grundschuld Die Grundschuld ist heute das bei weitem häufigste Absicherungsmittel für ein Darlehen im Bereich Immobilien. Sie wird im Grundbuch eingetragen und zeigt auf, in welcher Höhe ein Objekt mit einem Darlehen belastet werden kann. Sie muß betragmässig beziffert werden und setzt keine Forderung voraus. Die Belastung kann auch aus mehreren Forderungen bestehen, so lange sie den Gesamtwert der Grundschuld nicht übersteigt. Diese wird auch nach der Begleichung eines Darlehens nicht automatisch aus dem Grundbuch gelöscht und kann wiederholt genutzt werden. Gutachter Als Gutachter werden Personen bezeichnet, die auf ihrem Fachgebiet über ein besonderes Wissen sowie eine entsprechende Qualifizierung verfügen und zu aufgeworfenen Problemen und Sachfragen Gutachten erstellen können. Hypothek Eine Hypothek ist im Gegensatz zur Grundschuld eine Belastung, die abhängig von der zugrunde liegenden Forderung ist. Sie kann nicht neu valutiert werden und sollte deshalb nach dem Begleichen der selbigen wieder aus dem Grundbuch gelöscht werden. Liegenschaft Bei einer Liegenschaft handelt es sich um ein “unbewegliches Sachgut” wie ein Grundstück oder eine Immobilie. Makleralleinauftrag Ein Alleinauftrag oder Makler-Alleinauftrag wird zwischen dem Makler und dem Auftraggeber geschlossen. Darin ist festgelegt, dass nur dieser Makler und kein anderer den Auftrag vom Auftraggeber erhält. Es wird zwischen zwei Arten unterschieden, dem einfachen Alleinauftrag und dem qualifiziertem Alleinauftrag. Im einfachen Alleinauftrag kann nur der eine Makler beauftragt werden, mit dem dieser Vertrag geschlossen wurde. Der Eigentümer kann aber selber auch noch tätig werden. Bei dem qualifizierten Alleinauftrag darf nur der beauftragte Makler tätig werden. Der Eigentümer kann selbst nach Interessenten suchen, diese muss er dann an den Makler verweisen. Der Makler ist verpflichtet mit seinem Engagement tätig zu werden. Maklerprovision Die Maklerprovision, auch Maklergebühr oder Courtage genannt, ist das Entgelt eines Immobilienmaklers. Es wird dafür gezahlt, wenn durch den Nachweis oder die Vermittlung eines Käufers bzw. eines Kaufobjekts durch den Makler ein notarieller Kaufvertrag zustande kommt. Mietkaution Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters zugunsten des Vermieters. Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn der Mieter Schäden an der Mietsache verursacht und nicht beseitigt oder noch offene Forderungen nicht begleicht. Mietspiegel Man unterscheidet offizielle und inoffizielle Mietspiegel. Ein Mietspiegel beinhaltet den Mittelwert der ortsüblichen Wohnungsmieten von Wohnungen in vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit. Miteigentumsanteil Der Miteigentumsanteil beschreibt den rechnerischen Anteil eines Eigentums. Bei Wohnungseigentumsanlagen versteht man darunter den Anteil am Gemeinschaftseigentum, der dem Eigentümer einer Eigentumswohnung gehört. Zum Gemeinschaftseigentum gehören z.B. Außenwände, Fassaden, Dach und Gemeinschaftsräume. Über Veränderungen am Gemeinschaftseigentum kann nur in einer Eigentümerversammlung entschieden werden. Neben- bzw. Betriebskosten Die Nebenkosten bzw. die Betriebskosten dienen zum Unterhalt und Instandhaltung einer Immobilie. Sie werden teils vom Mieter teils vom Eigentümer getragen. Neben- bzw. Betriebskosten sind grundsätzlich jene Kosten, die dem Vermieter durch den Gebrauch der Wohnung und des Grundstückes entstehen. Darunter fallen z.B. Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Versicherungen, Beleuchtung, Hausreinigung usw. Die Umlage dieser Kosten muß vertraglich vereinbart werden. Sie sind in der II Berechnungsverordnung geregelt. In der Verordnung stehen die Bestandteile der Wohnungsmiete, die der Vermieter auf den Mieter umlegen darf. Pacht Der Pächter zahlt für die Nutzung des zu pachtenden Objektes einen vereinbarten Pachtzins. Er ist nicht nur berechtigt, das Objekt zu nutzen, sondern auch den Ertrag. Bei Gärten können z.B. die Früchte und das Gemüse veräußert werden, sofern im Pachtvertrag keine anderen Festlegungen getroffen sind. Sondernutzungsrecht Ein Sondernutzungsrecht kann einem Wohnungseigentümer eingeräumt werden. Dieser kann z.B. eine bestimmte Fläche (Terrasse, Stellplatz) des gemeinschaftlichen Eigentums unter Ausschluss aller anderen Wohnungseigentümer nutzen. Staffelmiete Bei der Staffelmiete wird schon im voraus vereinbart, wie sich die Mietsteigerung in Zukunft entwickelt. Im Mietvertrag wird exakt festgelegt, in welchem Umfang sich die Miete zu bestimmten Zeitpunkten erhöht. Die jeweilige Mietstaffel muß bei Verträgen für Wohnungen mindestens ein Jahr unveränderlich gelten. Stellplatz (Fahrzeuge) Es werden drei Varianten unterschieden, der einfache Stellplatz, das Carport und die Garage. Der einfache Stellplatz kann eine befestigte aber auch unbefestigte, nicht überdachte Fläche sein. Er bietet dem Fahrzeug keinen Schutz vor Umwelteinflüssen wie Regen, Hagel, Sonne und Schnee. Bei einem Carport ist die Überdachung der wesentliche Unterschied zu einem einfachen Stellplatz. Der Carport besteht aus unterschiedlichen Materialien und kann offen oder auch teilweise geschlossene Seitenwände haben. Das Dach kann mit Dachpappe, Dachziegeln und anderen Materialien gedeckt sein. Eine Garage ist ein komplett geschlossener Unterstand für Fahrzeuge und hat einen Boden aus Stein oder Beton. Sie kann frei stehen oder in ein Haus integriert sein. Sie ist meist abschließbar und deshalb sicherer. Im Carport und in der Garage sind die Fahrzeuge vor Umwelteinflüssen weitgehend geschützt. Sturz (Fenster/Tür) Ein Sturz dient zur Stützung des Mauerwerks über Maueröffnungen wie Fenster und Türen. Er leitet die über den Öffnungen entstehenden Kräfte in die Seitenwände ab. Bei Umgebinde- oder Fachwerkhäusern besteht der Sturz überwiegend aus Holz. In Massivbauten werden unterschiedliche Materialien wie Beton, Sandstein usw. verarbeitet. Teilungserklärung (Eigentumswohnung) Ein Grundstückseigentümer kann gegenüber des Grundbuchamts das Eigentum in Miteigentumsanteile aufteilen und diese einer Wohnung oder nicht Wohnzwecken dienenden Räumen als Sondereigentum zuordnen. Der Teilungserklärung ist der Aufteilungsplan mit den eingezeichneten und numerierten Sondereigentumsanteilen beizulegen. Mit dem Anlegen der Wohnungsgrundbücher wird die Teilung wirksam. Vorkaufsrecht Ein Vorkaufsrecht räumt dem Vorkaufsberechtigten die Option ein, im Falle des Verkaufs einer Immobilie oder eines Grundstücks an einen Dritten, in den Kaufvertrag als Käufer einzutreten. Darüber hinausgehende Rechte sind damit nicht begründet. Wertermittlung Die Wertermittlung dient als Anhaltspunkt für den zu erzielenden Preis bei dem Verkauf eines Objektes. Laut § 194 BauGB ist der Verkehrswert wie folgt definiert: Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Bei der Grundstücks- und Immobilienbewertung wird durch die Anwendung fundierter bautechnischer, juristischer und betriebswirtschaftlicher Sachkenntnisse der Wert für bebaute und unbebaute Grundstücke zu einem bestimmten Stichtag ermittelt. Wohngemeinschaft Als Wohngemeinschaft oder auch WG wird ein Zusammenschluss mehrerer unabhängiger Personen bezeichnet, die sich eine Wohnung teilen. Räume wie Küche, Badezimmer und evtl. Wohnzimmer werden gemeinsam genutzt. Wohnungsarten Eine Wohnung ist ein wirtschaftliches Gut, das das Bedürfnis nach einem “Dach über dem Kopf” befriedigt. Sie ist die Summe aller Räume zu verstehen, die zur Führung eines Haushalts notwendig sind. Bei Wohnungen gibt es unterschiedliche Arten. Diese richten sich nach der Bauweise bzw. den Standort und sind z.B. die Souterrain-, Dachgeschoss-, Maisonette-, Loft und die “normale“ Geschosswohnung. Die Unterschiede liegen in der Lage und der Bauweise der Wohnungen. Eine Souterrainwohnung befindet sich im Unter- oder Kellergeschoss eines Gebäudes. Sie liegt ganz oder teilweise unter der Erde. Wenn sie nur zur Hälfte unter der Erde liegt, können auch normale Fenster eingebaut sein. Die Dachgeschoss- oder auch Mansardenwohnung befindet sich direkt unter dem Dach und kann entsprechende Schrägen in der Decke enthalten. Bei einer Maisonettewohnung erstreckt sich der zusammenhängende Wohnraum in einem Gebäude mindestens über zwei Stockwerke. Diese sind innerhalb der Wohnung meistens durch eine Treppe verbunden. Ein Loft ist ein alter Lager- oder Industrieraum, der zu Wohnzwecken umfunktioniert wurde. Die Räume sind meist großzügig bemessen und nur durch Trennwände voneinander getrennt. Im Gegensatz zu früher, als diese mehr improvisierte Wohnungen waren, werden sie in der jetzigen Zeit aufwändig renoviert und modernisiert. Sie sind gefragte Immobilien und somit auch sehr teuer. Eine Geschoss- oder Etagenwohnung hat vom Standort oder von der Bauweise keine Besonderheiten. Wohnungsübergabeprotokoll Das Wohnungsübergabeprotokoll wird beim Einzug sowie beim Auszug erstellt. Es hilft bei der Vermeidung von Streitigkeiten in Bezug auf den Zustand und Schönheitsreparaturen, welche durchgeführt wurden. Darunter fallen Mängel und Schäden an der Wohnungseinrichtung. Ein Übergabeprotokoll dient somit als Beweismittel bei späteren Streitigkeiten. Zeitmietvertrag Zeitmietverträge sind befristete Mietverträge.