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Dr. Thomas Immobilien GmbH
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Gesetzliche Informationen

Sehr geehrte Kunden,

unser Unternehmen ist gemäß des seit dem 01.03.2012 geltenden “Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten” (Geldwäschegesetz GwG) verpflichtet, die Identität des Kunden festzustellen, sobald der Vertragspartner des Maklervertrages ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages äußert und die Kaufvertragsparteien hinreichend bestimmt sind.

Aus diesem Grund bitten wir um Ihr Verständnis, wenn wir Sie nach Ihrem Namen und Ihrer Anschrift fragen.

Für die konkrete Vorbereitung eines Miet- oder Kaufvertrages benötigen wir schließlich:

  • bei Privatpersonen eine Kopie des Personalausweises
  • und bei Firmen/juristischen Personen eine Kopie des Handelsregisterauszuges bzw. einer gleichgestellten Urkunde.

Geldwäschegesetz

Informationen zum Geldwäschegesetz (GwG) gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG erhalten Sie in unserem Flyer.

Im Rahmen unserer Vermittlungs-Tätigkeit bringen wir unsere Kenntnisse im Bereich der Geldwäsche-Prävention durch jährliche Auffrischungsschulungen regelmäßig auf einen aktuellen Stand.

Dies können wir durch ein Zertifikat nachweisen.